BeSiTo

GmbH

Datenschutz

Datenschutzerklärung DSGVO der Firma BeSiTo GmbH (Stand: 18. Juni 2018)
 Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie das Unternehmen mit Ihren personenbezogenen Daten umgeht und die Umsetzung des Datenschutzes sichergestellt wird. Sie erfahren, welche Ihrer Daten wir wann verarbeiten und aus welchem Grund. Zudem informieren wir Sie über Ihre Rechte und geben Ihnen weitere gesetzlich geforderte Informationen.

1. Zum Umfang der Datenerhebung, den Verwendungszwecken und Weitergabe von Daten
 Personenbezogene Daten fallen an unterschiedlichen Stellen an. Neben der Angabe von personenbezogenen Daten bei der Anfrage nach einem Angebot werden personenbezogene Daten insbesondere im Rahmen von Aufträgen verarbeitet.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, in welchem Umfang wir personenbezogene Daten bei einer Beauftragung von Dienstleistungen erheben und verarbeiten.

2. Angebotserstellung
 Bei einer Anfrage durch einen Kunden werden die zur Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten zum Zweck der Angebotserstellung sowie zur Kundenverwaltung erhoben. Hierzu zählen:

  • Name
  • Adresse
  • Kontaktdaten z.B. Telefonnummer
  • Email-Adresse

Diese Daten werden bei nicht erteiltem Auftrag spätestens nach 2 Jahren gelöscht, bitte informieren Sie uns, wenn Sie dies früher wünschen.

3. Bei Beauftragung durch den Kunden
 Bei Auftragserteilung erhebt und verarbeitet die BeSiTo GmbH die zur Vertragsdurchführung folgenden relevanten personenbezogenen Daten für die Vertragsdurchführung.

  • Name
  • Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Angaben zum Auftrag bzw. zu den dazu benötigten Stoffen

Unbezahlte, unbestrittene Forderungen übermittelt die BeSiTo GmbH bei Bedarf an ein Anwaltsbüro zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift, 4 Wochen nach Zugang der schriftlichen Mahnung.

4. Auftragsabwicklung
 Die BeSiTo GmbH verarbeitet die für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen die relevanten personenbezogenen Daten. Dies umfasst ggf. eine Terminabsprache oder -bestätigung per Telefon oder Email, sofern Sie uns Ihre Email-Adresse für diesen Zweck freiwillig angegeben haben.

Weiterhin erfolgt eine unternehmensinterne Dokumentation der erbrachten Leistungen aus Nachweisgründen. Zudem kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an weitere Unternehmen erfolgen, die in den Auftrag mit einbezogen worden sind (z.B.: Lieferanten der Stoffe). An diese Unternehmen werden ggf. personenbezogene Daten – wie etwa Ihr Name und Ihre Adresse als Lieferadresse – übermittelt, sofern dies im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlich ist.

5. Kostenvoranschläge/Kostenübernahme durch Versicherungen
 Sofern wir für Sie Kostenvoranschläge erstellen, erheben wir die für diesen Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten (Art des Schadens, betroffenes Objekt evtl. mit Bildern, ggf. Angaben zur Versicherung sowie Ihre Kontaktdaten). Sofern eine Übernahme der Kosten durch eine Versicherung erwünscht ist, geben wir diese in Absprache mit Ihnen im erforderlichen Umfang an die Versicherung weiter, damit eine Kostenübernahme geprüft werden kann. Im Fall einer Kostenübernahme werden die erforderlichen personenbezogenen Daten an die Versicherung im Rahmen einer Rechnung weitergeleitet.

6. Weitere Datenverarbeitungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
 Die Daten aus Aufträgen werden zudem für eine ggf. erforderliche Abwicklung von Gewährleistungsfällen oder sonstigen Reklamationen verwendet. Zudem können diese Daten auch externen Wirtschaftsprüfern und/oder Steuerberatern sowie dem Finanzamt für deren Beratung- und Prüfzwecke weitergegeben werden.

7. Löschung von Daten aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen
 Die bei der Beauftragung anfallenden personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr für die Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich sind. Eine Sperrung der Daten erfolgt in folgenden Fällen:

  • Erfüllung von gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungspflichten nach §§ 146 ff. Abgabenordnung bzw. § 257 Handelsgesetzbuch.

Die vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.

  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Sofern diese Fälle einschlägig sind, werden die Daten nach Ablauf der Aufbewahrungspflichten/Ende der Verjährungsfrist gelöscht.

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